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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://eu-pm.ffg.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Es handelt sich hierbei um ein Portal mit Datenvisualisierung, bei dem – Seitens der FFG – keine spezifischen Änderungen in der Barrierefreiheit vorgenommen werden können. Die Login-Seite für das Portal wurde angepasst.
Nachstehend sind die Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen für die Login-Seite und auszugsweise für das Portal aufgeführt.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
    Auf der Login-Seite sind die Logos der Ministerien im Hintergrund eingeblendet, für Screenreader nicht zugänglich und verfügen über keinen Alternativtext.
  • Erfolgskriterium 1.3.4 (Orientation):
    Im Landscape-Modus auf Mobilgeräten verdeckt der Text die Logos der Ministerien.
  • Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow):
    Die Logos der Ministerien werden bei Zoom vom übrigen Text überdeckt.
    Auf mobilen Geräten wird die WebSite so dargestellt, dass horizontales Scrolling erforderlich ist.
  • Erfolgskriterium 1.4.12 (Text Spacing):
    Beim Vergrößern des Textabstandes kommt es zu Überlappungen und abgeschnittenem Text.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Für die gesamte Site https://eu-pm.ffg.at/ wird als Grund für die Nicht-Erfüllung der WCAG 2.1 AA eine unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Das gegenständliche Portal basiert auf „Jedox“. Jedox ist eine cloudbasierte Enterprise Performance Management Software zur Erstellung von Performance-Management-Lösungen für Planung, Analyse und Reporting.

Es handelt sich um eine Standardsoftware, welche nicht mit Hintergedanken an Barrierefreiheit konzipiert und entwickelt wurde.

Eine WCAG 2.1 AA konforme Version wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der gegenständlichen Erklärung vom Anbieter nicht zur Verfügung gestellt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der gegenständlichen Erklärung war es der FFG ebenfalls nicht möglich die oben genannten Mängel der Standardsoftware auf technischer Ebene selbstständig zu beheben. Es ist der FFG daher faktisch nicht möglich https://eu-pm.ffg.at/ in einer WCAG 2.1 AA konformen Weise zur Verfügung zu stellen.

Unter Einbeziehung der einschlägigen Umstände stellt die Erstellung einer WCAG 2.1 AA konformen Variante einer Standardsoftware nach Ansicht der FFG eine unverhältnismäßige Belastung der FFG dar.

Es ist in Hinblick auf das gegenständliche Portal geplant auf eine barrierefreie Software umzusteigen.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie Daten oder Auswertungen in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Team Digitale Barrierefreiheit
wzg@ffg.at

Wir werden versuchen die Daten in einer geeigneten Form für Sie zur Verfügung zu stellen – beispielsweise in einem Excel-Dokument.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren